Nachrichtenarchiv

26.11.2022

Geänderte Öffnungszeiten Kundenzentrum am 26.10.2022

Liebe Kundinnen und Kunden, aufgrund einer internen Weiterbildung bleibt unser Kundenzentrum am Mittwoch, den 26.10.2022 geschlossen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und stehen ab Donnerstag wieder wie gewohnt gern zu Ihrer Verfügung.

Freundliche Grüße

IHRE STADTWERKE BARTH GMBH

25.11.2022

Preisbremsen Strom, Gas und Fernwärme 2023

Umsetzung der Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme *

Um die Kostenbelastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Ende 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Preisbremsen sind im Strompreisbremsegesetz (StromPBG) und im Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) geregelt. Ab dem 1. März 2023 werden die Entlastungen durch die Stadtwerke Barth rückwirkend zum 1. Januar 2023 umgesetzt.

Wir werden alle unsere Kundinnen und Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen für sie konkret auswirken.

Wie funktionieren die Preisbremsen?

Für Haushalte und kleine Unternehmen gilt folgendes:**
Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch und werden vom zuständigen Netzbetreiber festgelegt) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum aktuellen Brutto-Arbeitspreis.

Bei der Gas-/Wärme-Preisbremse wird die im September 2022 vorliegende Jahresverbrauchsprognose für die Berechnung der individuellen Entlastung genutzt. Bei Strom ist es die aktuell vorliegende Jahresverbrauchsprognose.

Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:**

  • für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),
  • für Fernwärme 9,5 Cent/kWh und
  • für Strom 40 Cent/kWh bei einem Jahresverbrauch bis 30.000 kWh

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Brutto-Arbeitspreis.

Die Energiepreisbremsen starten im März 2023, gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Vorerst ist die Dauer der Energiepreisbremsen auf ein Jahr bis Ende 2023 begrenzt. Sie können jedoch von der Bundesregierung ggf. um weitere vier Monate bis zum 30. April 2023 verlängert werden. Finanziert werden die Entlastungen aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen.

Ausführliche Informationen zu den Preisbremsen finden Sie auf der Website der Bundesregierung sowie direkt im StromPBG und EWPBG.

*Die Inhalte dieser Seite dienen lediglich der allgemeinen Information und sind nicht rechtsverbindlich.
**Dies sind allgemeine Informationen gemäß §§ 3 Abs. 1, 5 Abs. 1, 11 Abs. 1 und 13 EWPBG. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung sowie direkt im StromPBG und EWPBG.

Energiekosten nachhaltig durch Einsparungen senken

Wir wissen, dass die stark gestiegenen Energiepreise für viele eine große Herausforderung sind. Mit den Unterstützungsleistungen der Preisbremsen wird die Kostenbelastung zwar spürbar gedämpft, im Vergleich zu früheren Jahren jedoch hoch bleiben.

Deshalb lohnt es sich auch weiterhin, Energie einzusparen. Je mehr Sie sparen, desto stärker profitieren Sie von der Preisbremse. Tipps zum Energiesparen finden Sie auf www.sparenwasgeht.de.

25.11.2022

Verschiebung Abschlagsfälligkeit März 2023

Um die Energiepreisbremsen kurzfristig umzusetzen, verschieben wir den Einzug der Abschläge für Strom, Erdgas und Fernwärme vom 1.3. auf den 15.3.2023.

Für alle Kunden, die Ihre Abschlagstermine zum 15. eines Monats vereinbart haben, ändert sich nichts. Kunden, die ihre Abschläge selbst überweisen, bitten wir, diese Überweisung erst zum 15.3. vorzunehmen.

10.10.2022

Gasbeschaffungsumlage entfällt, Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas und Fernwärme beschlossen, Gaspreisdeckel in Planung

Mit Beschluss des Bundestages am Freitag, den 30. September 2022 verzichtet die Bundesregierung auf die geplante Gasbeschaffungsumlage. Damit ist diese ab dem 1. Oktober 2022 nicht Bestandteil unserer Gaspreise. Die Stadtwerke Barth hatten allen Erdgas-Kunden zum 01.10.2022 per Preisänderungsschreiben die Weitergabe der Umlagen und in einem weiteren Schreiben auch die Höhe der neuen Abschläge mitgeteilt. Selbstverständlich werden wir den Wegfall der Gasbeschaffungsumlage berücksichtigen und Ihre nächste Abrechnung wird ohne diese Umlage erfolgen.

Beachten Sie bitte, dass lediglich die Gasbeschaffungsumlage per Verordnung entfallen ist, die Gasspeicherumlage und auch die Bilanzierungsumlage haben weiterhin Bestand. Die unseren Kunden mitgeteilte Preisänderung Ihres Erdgaspreises wurde bereits von uns angepasst bzw. wieder um die Gasbeschaffungsumlage reduziert und Sie finden die ab dem 01.10.2022 geltenden Erdgaspreise für die Grundversorgung (erdgas local classic), unsere Sonderverträge für Barther Kunden (local erdgas aktiv) und unsere Sonderverträge für Kunden im regionalen Umland (Erdgas SW Barth regional) auf den jeweiligen Produktseiten oder in der Veröffentlichung in der Ostseezeitung vom 07.10.2022.  Alle Kunden werden über die Senkung der monatlichen Abschläge schriftlich informiert. Das sogenannte Preisänderungsschreiben entfällt.

In der Veröffentlichung der neuen Erdgaspreise (ohne Gasbeschaffungsumlage) wurde bereits der verminderte Mehrwertsteuersatz auf Erdgas in Höhe von 7 Prozent (bisher 19 Prozent) berücksichtigt. Dies wurde ebenfalls vom Deutschen Bundestag am 30.09.2022 beschlossen, die notwendige Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 07.10.2022. Sobald uns weitere Informationen zur Umsetzung der geplanten Strom- und Gaspreisdeckel vorliegen, werden wir auf unserer Seite darüber informieren und jede preiswirksame Änderung an unsere Kunden weitergeben.

Uns erreichen derzeit eine Vielzahl telefonischer und schriftlicher Anfragen. Deshalb bitten wir Sie um Geduld, wenn sich die Bearbeitung Ihres Anliegens etwas verzögert. Natürlich können Sie uns Ihre Zählerstände jederzeit online oder per E-Mail an service@stadtwerke-barth.de mitteilen.

Freundliche Grüße

STADTWERKE BARTH GMBH

22.06.2022

Strompreissenkung zum 01.07.2022 - Reduzierung EEG-Umlage

 

Liebe Stromkundinnen und Stromkunden der Stadtwerke Barth,

schön, dass Sie Ihren Strom bei uns beziehen und auch Sie als Kunde unseres Unternehmens einen wichtigen Anteil an der Stärkung unserer Region leisten. Momentan ist die gesamte Energiebranche von Veränderungen betroffen, die auch Auswirkungen auf Ihren Strompreis haben. Doch wir haben gute Neuigkeiten für Sie: Ihr Stromtarif wird günstiger! Zum 01.07.2022 wird die EEG-Umlage von 3,72 ct/kWh auf 0 ct/kWh sinken.

Den Wegfall der EEG-Umlage geben wir vollständig an Sie weiter.  Wir freuen uns sehr darüber, Sie mit dieser Preissenkung ein wenig entlasten zu können.

Ab dem 01.07.2022 wird der Arbeitspreis in allen Stromtarifen um 3,72 ct/kWh (netto) sinken. Die Grundpreise bleiben unverändert. Die detaillierten Preis-Angaben zu Ihrem Tarif entnehmen Sie bitte unseren Produktseiten.

Ihren monatlichen Abschlag passen wir nicht automatisch an. Das erfolgt im Rahmen der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. Sie müssen also nichts weiter tun. Falls Sie Ihre Abschläge bereits jetzt anpassen möchten, können Sie das gern über unser Kundenzentrum beauftragen.

Ihren Zählerstand werden wir zum 30.06.2022 durch Schätzung ermittelt. Aber Sie können uns auch gern Ihren tatsächlichen Zählerstand von diesem Tag mitteilen.

Was war eigentlich nochmal die EEG-Umlage? Die EEG-Umlage ist ein Preisbestandteil des Arbeitspreises auf Ihrer Stromrechnung. Sie diente seit dem Jahr 2000 dem Ausbau und der Finanzierung von erneuerbaren Energien. Mit der Abgabe haben Sie als Verbrau­cher die Energiewende mitfinanziert.

Fragen beantwortet Ihnen gern unser Kundenservice: Er freut sich über Ihren Anruf unter 038231 683-12 oder per E-Mail unter service@stadtwerke-barth.de.

Wir freuen uns, Sie auch künftig mit Strom zu versorgen.

Ihre Stadtwerke Barth

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27.05.2022

Aufruf zur Blutspende in Barth gefolgt

Nachdem das Deutsche Rote Kreuz (DRK) wiederholt dazu aufgerufen hat, auch weiterhin Blut zu spenden, sind auch wir diesem Aufruf gern gefolgt. Alle sieben Sekunden braucht ein Patient in Deutschland eine Bluttransfusion und jeden kann dies treffen, unabhängig ob während einer geplanten Operation oder aufgrund eines Unfalls. Präparate aus Spenderblut könnten vielfach Leben retten.

22.04.2022

Kundenbefragung 2022 - Ihre Meinung ist uns wichtig!

Auch in diesem Jahr brauchen wir Ihre ehrliche Meinung, um unsere Leistungen für Sie weiter zu verbessern! Deshalb haben wir ein unabhängiges Marktforschungsinstitut aus Hamburg (mit der Vorwahl 040) beauftragt, eine Umfrage unter unseren Kunden durchzuführen. Vielleicht werden auch Sie angerufen! Wir würden uns freuen, wenn Sie an der kurzen telefonischen Befragung teilnehmen.

Im Zeitraum vom 25. April bis 15. Mai 2022 wird bei Ihnen zuhause vielleicht das Telefon klingeln: „Guten Tag, mein Name ist ... von GESS in Hamburg. Wir führen im Auftrag der Stadtwerke Barth eine wissenschaftliche Befragung zu Leistungen der Stadtwerke Barth durch.“

Sollten Sie einen solchen Anruf bekommen, bitten wir Sie, nicht aufzulegen, denn wir brauchen Ihre Unterstützung! Das Interview wird nur ca. 12 Minuten dauern. Wir wollen wissen, wie zufrieden Sie mit den Leistungen der Stadtwerke Barth insgesamt, aber auch mit unseren Tarifen oder dem Kundenservice sind. Ihre offene und ehrliche Meinung ist uns wichtig! Deshalb wird das Institut Ihre Antworten streng vertraulich behandeln und nur in anonymisierter Form auswerten. Bei Telefonanrufen, die durch uns erfolgen bzw. durch uns beauftragt sind, können Sie sicher sein, dass dort keine Vertrags- oder Kontodaten und auch keine Informationen zu Ihrem Strom- oder Gasanschluss, wie z.B. Zählernummern abgefragt werden. 

Schon jetzt sagen wir vielen Dank für Ihre Unterstützung und freuen uns auf Ihre Meinung.

 

Ihre STADTWERKE BARTH

 

08.03.2022

Rückkehr zu regulären Öffnungszeiten

Nachdem mehrere Monate pandemiebedingt die persönlichen Kontaktmöglichkeiten und die Öffnungszeiten im Kundenzentrum der Stadtwerke Barth stark eingeschränkt werden mussten, kehrt ab dem 07. März wieder ein wenig Normalität zurück. Wir danken all unseren Kunden für das aufgebrachte Verständnis gegenüber den der Situation geschuldeten Einschränkungen in den letzten Monaten und Ihre Geduld.  Wir freuen uns sehr, ab dem 7.3.2022 wieder in den Normalbetrieb im Kundenzentrum zurückkehren zu können. Natürlich gelten auch weiterhin die üblichen 3G-Regeln. 

IHRE STADTWERKE BARTH GMBH

07.02.2022

Eingeschränkte Öffnungszeiten Kundenzentrum und Kasse

Liebe Kundinnen und Kunden,

Coronainfektionen und Quarantänemaßnahmen führen momentan dazu, dass wir mit reduzierter Besetzung arbeiten müssen.

Wir setzen alles daran, unseren Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und alle Kundenanliegen schnellstmöglich zu bearbeiten.

Trotzdem müssen wir, bis auf Weiteres, die Öffnungszeiten des Kundenzentrums auf folgende Zeiten reduzieren:

Mo

08.00 - 13.00 Uhr

Di

08.00 - 13.00 Uhr

Mi

08.00 - 13.00 Uhr

Do

08:00 - 13:00 Uhr

Fr

07:00 - 11:00 Uhr

In dringenden Fällen (z.B. Bareinzahlungen und Aufladung Vorkasse-Systeme) oder Notsituationen benutzen sie bitte die Klingel vor Ort und warten dann auf unseren Mitarbeiter. Wir werden versuchen, Ihre Anliegen kontaktlos direkt an der Tür zu bearbeiten.

Nutzen Sie bitte die folgenden Kommunikationswege:

Per E-Mail:   info@stadtwerke-barth.de
  service@stadtwerke-barth.de
   
Telefon:  038231 – 68312 (Kundenzentrum & Kasse)
  038231 – 68383(Vertrieb)

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und bitte bleiben Sie gesund.

IHRE STADTWERKE BARTH GMBH

03.02.2022

Geänderte Öffnungszeiten Kundenzentrum am 26.10.2022

 

Liebe Kundinnen und Kunden,

krankheitsbedingt müssen wir unser Kundenzentrum am heutigen Donnerstag, den 03.02.2022 bereits um 14:00 Uhr schließen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und stehen für Rückfragen unter der Rufnummer 038231 – 6830 und ab morgen wieder wie gewohnt gern zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

IHRE STADTWERKE BARTH GMBH

Servicetelefon

Störungsmeldung

mein Barth

Störungsmeldungen

Strom-, Erdgas- oder Fernwärmestörung bitte hier melden
038231 683-11

24 Stunden am Tag erreichbar

Servicetelefon

Sie erreichen uns telefonisch
unter

038231 683-12

Gern rufen wir Sie auch zurück.
Nutzen Sie unseren Rückrufservice.

Montag8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Dienstag8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Mittwochnach Vereinbarung
Donnerstag8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Freitag7 – 11 Uhr
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