Umzugsservice
Wichtig: Wenn die Meldung zu spät bei uns eingeht, bleiben Sie weiterhin zahlungspflichtig – eventuell sogar für den Verbrauch Ihres Nachmieters. Egal ob Mieterwechsel, Leerstand oder Eigentümerwechsel – eine frühzeitige Mitteilung und Klärung ist wichtig. Denn ab Sommer 2025 gilt: Offene Fragen rund um den Umzug müssen direkt zwischen Mieter und Vermieter geklärt werden. Wir als Energieversorger können nachträglich keine Änderungen oder Korrekturen mehr vornehmen.
So einfach geht ihr Umzug mit uns.
» Vor dem Umzug
Umzug bei uns unter service@stadtwerke-barth.de oder über unser Formular anmelden
» Nach der Schlüsselübergabe
Zählerstände von alter und neuer Wohnung übermitteln - senden Sie uns dafür ein Foto oder das Übergabeprotokoll per E-Mail an service@stadtwerke-barth.de. Oder über unser Online-Formular.
» Nicht vergessen
Zählernummern und/oder Marktlokationsnummer (für Strom, ggf. Gas) rechtzeitig beim Vermieter oder Vormieter anfragen
» Umzugsformular ausfüllen
Was passiert, wenn die Ab- oder Anmeldung zu spät erfolgt?
Ab dem 06. Juni 2025 sind nachträgliche An- oder Abmeldungen nicht mehr möglich. Geht die Abmeldung z. B. erst bei uns ein, nachdem ein neuer Nutzer bereits eingezogen ist, können wir den Vertrag nur noch ab dem nächstmöglichen zukünftigen Datum umstellen.
Welche Angaben werden für eine Umzugsmeldung benötigt?
Auch ab Juni 2025 bleibt der Umfang der benötigten Daten nahezu gleich – wichtig ist vor allem die rechtzeitige Meldung. Für einen reibungslosen Ablauf benötigen wir folgende Informationen vom neuen und bisherigen Mieter oder Eigentümer:
- Adresse der betroffenen Verbrauchsstelle
- Zählernummer(n) (für Strom, ggf. Gas)
- Vertragsarten, die betroffen sind (Strom, Gas)
- Datum des Ein- bzw. Auszugs (also der Schlüsselübergabe)
Die Zählerstände teilen Sie uns bitte am Tag der Übergabe oder direkt danach mit – so vermeiden wir Schätzwerte.
Extra-Tipp: Wenn Sie uns die Marktlokationsnummer (MaLo-ID) angeben, können wir alle Wechselprozesse noch schneller bearbeiten. Diese 11-stellige Nummer finden Sie auf der letzten Jahresverbrauchsabrechnung.
So klappt die Anmeldung bei Mieter- oder Eigentümerwechsel.
Damit der Wechsel reibungslos funktioniert, bitten wir Sie, zwei Dinge einzuplanen:
- Rechtzeitig ummelden
Ab dem 6. Juni 2025 gilt: Meldungen zum Mieter- oder Eigentümerwechsel müssen frühzeitig bei uns eingehen – idealerweise mindestens 7 Tage, spätestens jedoch 3 Werktage vor der Übergabe. Sobald der neue Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen ist, können Sie die Meldung bereits einreichen. - Zählerstand nach der Schlüsselübergabe mitteilen
Bitte übermitteln Sie uns die Zählerstände am Tag der Schlüsselübergabe oder kurz danach, damit wir auf Schätzungen verzichten können und alles korrekt abgerechnet wird.
Warum müssen Umzüge künftig früher gemeldet werden?
Die Bundesnetzagentur hat entschieden: Der Wechsel des Stromanbieters soll schneller gehen – künftig innerhalb von 24 Stunden, wenn die Kündigungsfristen dies vorsehen. Diese neue Regelung gilt ab dem 06. Juni 2025 und basiert auf dem Energiewirtschaftsgesetz und einer EU-Richtlinie. Für Verbraucher bedeutet dies zwar mehr Flexibilität beim Anbieterwechsel. Allerdings gilt: Ein- und Auszüge können nicht mehr rückwirkend gemeldet werden, da sonst die neuen Fristen nicht eingehalten werden können.