FAQ

Energielieferung

Welche Arten der Energiebelieferung bieten die Stadtwerke Barth an?

Im Stadtgebiet von Barth können wir Sie mit Strom, Gas und Fernwärme versorgen. Dabei ist zu beachten, dass die Fernwärmeversorgung sich auf das Wohngebiet Barth-Süd beschränkt. Im Umland von Barth bieten wir die Versorgung mit Strom und Gas an.

Welche Gebiete werden von den Stadtwerken Barth beliefert?

Unsere Versorgung mit Strom, Gas und Fernwärme erfolgt im Stadtgebiet von Barth. Für Strom und Gas bedeutet dies, die Versorgung erfolgt im Netzgebiet der Stadtwerke Stralsund Netze GmbH, Teilnetz Barth. Aber auch im Umland stellen wir Strom und Gas für Ihren Verbrauch zur Verfügung. Wir halten Strompreise bzw. Tarifangebote für das Netzgebiet der e.dis Netz GmbH und Gastarife für das Netzgebiet der HanseGas GmbH bereit.

Kann ich mich auch außerhalb des Versorgungsgebietes von den Stadtwerken Barth mit Strom und Gas beliefern lassen?

Unsere Versorgung mit Strom erstreckt sich neben unserem angestammten Versorgungsgebiet auch auf das Netzgebiet des Netzbetreibers e.dis Netz GmbH und mit Gas auf das Netzgebiet des Netzbetreibers HanseGas GmbH.

Welche Erdgas-Qualität (Brennwert) stellen die Stadtwerke Barth GmbH zur Verfügung?

Der Brennwert gibt den Energiegehalt eines Kubikmeters Gas an. Da es sich bei Erdgas um ein Naturprodukt handelt, schwankt der Energiegehalt entsprechend und somit auch der Brennwert. Es wird Erdgas der Gruppe H mit einem Brennwert von ca. 11,5 kWh/m3 zur Verfügung gestellt. Die Schwankungsbreite des Brennwertes entspricht den anerkannten Regeln der Technik.

Verträge / Preise / Lieferantenwechsel

Ich möchte zu den Stadtwerken wechseln, was muss ich tun?

Folgende Wege sind möglich:
Der ganz schnelle und einfache Weg: Nutzen Sie unsere Online-Formulare. Einfach ausfüllen und an uns senden.
Sie können uns gerne anrufen oder uns persönlich in unserem Kundencenter besuchen. Unsere Mitarbeiter/innen beraten und unterstützen Sie gern.

Wer kündigt bei meinem alten Strom- bzw. Gaslieferanten?

Die Kündigung übernehmen wir kostenlos für Sie.

Zwischen welchen Produkten können Privat- und Geschäftskunden unterscheiden?

In unserem Grundversorgungsgebiet (Netzgebiet der Stadtwerke Stralsund Netze GmbH) gibt es in den Sparten Strom und Gas die Wahlmöglichkeit zwischen dem Grundversorgungstarif und dem einem Sondervertrag für Privat- und Gewerbekunden. Zudem bieten wir im Bereich Strom auch Tarife für Wärmestrom (Nachtspeicher- und Wärmepumpenanlagen) an. Außerhalb unseres Grundversorgungsgebietes (Netzgebiete der e.dis Netz GmbH und der HanseGas GmbH) halten
wir jeweils einen Sondervertrag für die Strom- und Gasversorgung von Privat- und Geschäftskunden sowie im Strombereich einen Wärmestromvertrag bereit.

Für alle Preise gibt es die Möglichkeit der Vorauskasse. Bei vierteljährlicher Vorauszahlung gewähren wir 2% Rabatt auf den Rechnungsbetrag der Jahresendrechnung, bei jährlicher Vorauszahlung sind es 4%.

Wie werde ich bei Preisanpassungen informiert?

Wir sind gesetzlich verpflichtet, alle Kunden schriftlich über Preisänderungen zu informieren. Das heißt, im Falle einer Preisänderung informieren wir alle unsere Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Preisänderung schriftlich per Post über die neuen Preise, die Höhe und die finanziellen Auswirkungen der Preisänderungen. Zudem verweisen wir auf Ihre gesetzlichen Rechte im Falle einer Preisänderung. Die neuen Preise finden Sie dann auch auf unserer Internetseite. Änderungen der Grundversorgungstarife werden zusätzlich in der örtlichen Presse veröffentlicht.

Was passiert bei einem Umzug mit meinem Stromvertrag?

Haben Sie einen unserer Sonderverträge abgeschlossen und ziehen im gleichen Netzgebiet um, so „zieht“ Ihr Sondervertrag mit um. Das heißt, es gelten in der neuen Wohnung die gleichen Konditionen. Ziehen Sie von einem durch uns versorgten Netzgebiet in ein anderes durch uns versorgtes Netzgebiet um, muss der Sondervertrag geändert werden. Im Falle der Grundversorgung werden Sie automatisch in die Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers aufgenommen. Wenn Sie sich nicht weiter kümmern, kann das auch ein neuer Lieferant sein. In allen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Muss ich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn ich beabsichtige, meinen Anbieter zu wechseln?

Nein. Sie sind Vertragspartner mit dem jeweiligen Versorgungsunternehmen und haben freie Entscheidungswahl.

Wer beliefert mich mit Strom, wenn ich neu eingezogen bin und ich mir noch keinen Lieferanten gesucht habe?

In diesem Fall erfolgt die Versorgung durch den örtlichen Grundversorger. Im Stadtgebiet von Barth sind Sie dann Kunde der Stadtwerke Barth GmbH.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen?

Ja. Sind Sie mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung – nicht jedoch nach diesem Zeitpunkt – in Textform zu kündigen. Hierauf werden Sie von uns in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

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Montag8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Dienstag8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Mittwochnach Vereinbarung
Donnerstag8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Freitag7 – 11 Uhr
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