Strompreissenkung zum 01.07.2022 - Reduzierung EEG-Umlage
Den Wegfall der EEG-Umlage geben wir vollständig an Sie weiter. Wir freuen uns sehr darüber, Sie mit dieser Preissenkung ein wenig entlasten zu können.
Ab dem 01.07.2022 wird der Arbeitspreis in allen Stromtarifen um 3,72 ct/kWh (netto) sinken. Die Grundpreise bleiben unverändert. Die detaillierten Preis-Angaben zu Ihrem Tarif entnehmen Sie bitte unseren Produktseiten.
Ihren monatlichen Abschlag passen wir nicht automatisch an. Das erfolgt im Rahmen der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. Sie müssen also nichts weiter tun. Falls Sie Ihre Abschläge bereits jetzt anpassen möchten, können Sie das gern über unser Kundenzentrum beauftragen.
Ihren Zählerstand werden wir zum 30.06.2022 durch Schätzung ermittelt. Aber Sie können uns auch gern Ihren tatsächlichen Zählerstand von diesem Tag mitteilen.
Was war eigentlich nochmal die EEG-Umlage? Die EEG-Umlage ist ein Preisbestandteil des Arbeitspreises auf Ihrer Stromrechnung. Sie diente seit dem Jahr 2000 dem Ausbau und der Finanzierung von erneuerbaren Energien. Mit der Abgabe haben Sie als Verbraucher die Energiewende mitfinanziert.
Fragen beantwortet Ihnen gern unser Kundenservice: Er freut sich über Ihren Anruf unter 038231 683-12 oder per E-Mail unter service@stadtwerke-barth.de.
Wir freuen uns, Sie auch künftig mit Strom zu versorgen.
Ihre Stadtwerke Barth