Abrechnungszeitraum
Entsprechend dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 40 Abs. 3 gewähren wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Abrechnungszeitraum selbst zu wählen. Folgende Varianten stehen zur Auswahl:
- jährliche Abrechnung
Abrechnungszeitraum ca. ein Jahr, i.d.R. das Kalenderjahr
11 monatliche Abschläge
Keine Zusatzkosten - halbjährliche Abrechnung
Abrechnungszeitraum ca. ein halbes Jahr, i.d.R. Januar bis Juni und Juli bis Dezember
5 monatliche Abschläge pro halbem Jahr
Zusatzkosten 15,60 EUR/Jahr - vierteljährliche Abrechnung
Abrechnungszeitraum ca. ein Vierteljahr, i.d.R. Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September, Oktober bis Dezember
2 monatliche Abschläge pro Vierteljahr
Zusatzkosten 30,10 EUR/Jahr - monatliche Abrechnung
Abrechnungszeitraum ein Monat
Keine Abschlagszahlungen
Zusatzkosten 89,70 EUR/Jahr