Vineta-Strom WSP
100 % ökologisch erzeugter Strom
Erstvertragslaufzeit bis 31.12.2024
2-monatige Kündigungsfrist vor Ablauf der Vertragslaufzeit
Die Stadtwerke Barth liefern im Rahmen dieser Sondervereinbarung elektrische Energie aus dem Niederspannungsnetz für jeweils fest installierte elektrische Wärmespeichersysteme. Diese Systeme können auch mit Anlagen zur Warmwasserbereitung (Speicher) kombiniert werden.
Preise
inkl. 19% MwSt.
ab 01.01.2025Grundpreis*/** | Arbeitspreis* | |
---|---|---|
18,45 EUR/Jahr Eintarifmessung +
51,88 EUR/Jahr Zweitarifmessung + |
25,69 ct/kWh Hochtarifzeit HT
20,30 ct/kWh Niedertarifzeit NT | |
ab 01.01.2024Grundpreis*/** | Arbeitspreis* | |
18,45 EUR/Jahr Eintarifmessung +
51,88 EUR/Jahr Zweitarifmessung + |
27,48 ct/kWh Hochtarifzeit HT
22,09 ct/kWh Niedertarifzeit NT |
Informationen zum Tarif
- Preisblatt Vineta-Strom WSP (ab 01.01.2025) (PDF, 44 KB)
- Preisblatt Vineta-Strom WSP (bis 31.12.2024) (PDF, 28 KB)
- Auftrag über Strombelieferung Vineta-Strom WSP (ab 01.01.2025) (PDF, 883 KB)
Hinweise
Sonderbestimmungen zur Versorgung von elektrischen Wärmespeichersystemen
Die Stadtwerke Barth liefern im Rahmen dieser Sondervereinbarung elektrische Energie aus dem Niederspannungsnetz für jeweils fest installierte elektrische Wärmespeichersysteme. Diese Systeme können auch mit Anlagen zur Warmwasserbereitung (Speicher) kombiniert werden. Unter diese Preisregelung fallen keine Systeme, die den Anforderungen einer Wärmespeicherheizung nicht gerecht werden. Die Verbrauchsmessung der Wärmespeichersysteme erfolgt getrennt vom übrigen Stromverbrauch.
Die erforderliche Messeinrichtung besteht aus einem Ein- oder Zweitarifzähler und einem Tarifsteuergerät zur Steuerung der Freigabezeiten. Wärmespeichersysteme können in der Freigabezeit des Netzbetreibers betrieben werden. In der übrigen Zeit ist der Betrieb der Anlage unterbrochen. Dieser Vereinbarung liegen nebenstehenden Unterbrechungszeiten des örtlichen Netzbetreibers zugrunde.
Ändert der örtliche Netzbetreiber diese Unterbrechungszeiten, so ändern sich die Zeiten für die Sondervereinbarung entsprechend. Die Belieferung zu den Bedingungen des WSP-Tarifs kann nur erfolgen, wenn der gesamte Strombedarf des Objekts über die Stadtwerke Barth gedeckt wird.
Unterbrechungszeiten für maximal 2 Stunden:
täglich 11:00 – 13:00 MEZ und 17:00 – 19:00 MEZ
* Die ausgewiesenen Bruttopreise enthalten die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
** Der angegebene Grundpreis gilt für konventionelle Ein- und Zweitarifzähler. Für andere Zähler, insbesondere elektronische Zähler und moderne Messeinrichtungen verändert sich der Grundpreis um den Betrag, um den sich die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung verändern.