Grundversorgung WSP
Die Stadtwerke Barth liefern elektrische Energie aus dem Niederspannungsnetz für fest installierte elektrische Wärmespeichersysteme, z.B. Einzel-, Fußboden- und Zentralspeicherheizungen. Diese Systeme können auch mit Anlagen zur Warmwasserbereitung (Speicher) kombiniert werden.
Preise
inkl. 19% MwSt.
ab 01.01.2024Grundpreis*/** | Arbeitspreis* | |
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18,45 EUR/Jahr Einitarifmessung +
51,88 EUR/Jahr Zweitarifmessung + |
30,49 ct/kWh Hochtarifzeit HT
26,30 ct/kWh Nebentarifzeit NT |
Informationen zum Tarif
- Preisblatt Grundversorgung Strom WSP (ab 01.01.2024) (PDF, 29 KB)
Hinweise
Die Stadtwerke Barth liefern elektrische Energie aus dem Niederspannungsnetz für fest installierte elektrische Wärmespeichersysteme, z.B. Einzel-, Fußboden- und Zentralspeicherheizungen. Diese Systeme können auch mit Anlagen zur Warmwasserbereitung (Speicher) kombiniert werden. Unter diese Preisregelung fallen keine Systeme, die den Anforderungen einer Wärmespeicherheizung nicht gerecht werden, wie z.B. Direktheizgeräte jeglicher Art und Kleinspeicher.
Die Verbrauchsmessung der Wärmespeichersysteme erfolgt getrennt vom übrigen Stromverbrauch. Die erforderliche Messeinrichtung besteht aus einem Ein- oder Zweitarifzähler und einem Tarifsteuergerät zur Steuerung der Freigabezeiten. Wärmespeichersysteme können in der Freigabezeit des Netzbetreibers betrieben werden. In der übrigen Zeit ist der Betrieb der Anlage unterbrochen. Dieser Vereinbarung liegen nebenstehende Zeiten des örtlichen Netzbetreibers zugrunde. Ändert der örtliche Netzbetreiber diese Freigabezeiten, so ändern sich die Zeiten für diesen Tarif entsprechend.
Für die Lieferung von elektrischer Energie und die erforderlichen Netzdienstleistungen zahlt der Kunde den aus Arbeits- und Grundpreis bestehenden Preis nach nebenstehender Preisregelung.
Die nebenstehend genannten Preise gelten für die Versorgung von Privatkunden und Gewerbekunden in Niederspannung im Netzgebiet der Stadtwerke Stralsund Netze GmbH, Teilnetz Barth. Die Versorgung erfolgt auf Grundlage der "Allgemeinen Stromlieferbedingungen für Kunden in Niederspannung ohne Leistungsmessung" und der Ergänzenden Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
Freigabezeiten:
- Hauptfreigabezeit (8 Stunden): in der Regel 22:00 – 06:00 Uhr MEZ
- Zusatzfreigabezeit (2 Stunden): in der Regel 14:00 – 16:00 Uhr MEZ
* Die ausgewiesenen Bruttopreise enthalten die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
** Der angegebene Grundpreis gilt für konventionelle Ein- und Zweitarifzähler. Für andere Zähler, insbesondere elektronische Zähler und moderne Messeinrichtungen verändert sich der Grundpreis um den Betrag, um den sich die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung verändern.
Angegeben ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannte Höhe von Steuern, Abgaben und Umlagen (Stand 15.01.2024). Nähere Informationen sind veröffentlicht auf der Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de
Die Entgelte fallen in der jeweils vom Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber für die Belieferung des Kunden dem Lieferanten in Rechnung gestellter Höhe an. Es sind die für die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Entgelte des Netzbetreibers angegeben (Stand 15.01.2024). Die jeweils aktuelle Höhe ist veröffentlicht auf der Internetseite des Netzbetreibers (www.stadtwerke-stralsund.de). Insbesondere das Entgelt für den Messstellenbetrieb kann sich während der Vertragslaufzeit ändern, wenn eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut wird.