Grundversorgung Strom WP
Die Stadtwerke Barth liefern elektrische Energie aus dem Niederspannungsnetz für fest installierte Wärmepumpen, Wohnungslüftungsanlagen und (Ergänzungs-) Heizungen. Anlagen, die zur Klimatisierung einzelner Räume dienen, werden nicht im Rahmen dieses Tarifes beliefert.
Preise
inkl. 19% MwSt.
ab 01.01.2024Grundpreis*/** | Arbeitspreis* | |
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63,31 EUR/Jahr ohne Unterbrechung
63,31 EUR/Jahr HT 14 – 16 Uhr MEZ
63,31 EUR/Jahr NT 22 – 06 Uhr MEZ |
35,55 ct/kWh ohne Unterbrechung
34,66 ct/kWh HT 14 – 16 Uhr MEZ
30,71 ct/kWh NT 22 – 06 Uhr MEZ |
Informationen zum Tarif
- Preisblatt Grundversorgung Strom WP (ab 01.01.2024) (PDF, 29 KB)
Hinweise
Die Stadtwerke Barth liefern elektrische Energie aus dem Niederspannungsnetz für fest installierte Wärmepumpen, Wohnungslüftungsanlagen und (Ergänzungs-) Heizungen. Anlagen, die zur Klimatisierung einzelner Räume dienen, werden nicht im Rahmen dieses Tarifes beliefert.
Der Stromverbrauch dieser Anlagen wird getrennt vom übrigen Stromverbrauch der Anlage gemessen. Die erforderliche Messeinrichtung besteht aus einem Ein- oder Zweitarifzähler und einem Tarifsteuergerät zur Steuerung der Unterbrechungszeiten. Wärmepumpen und andere unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen können in der Freigabezeit des Netzbetreibers betrieben werden. In der übrigen Zeit (Unterbrechungszeit) ist der Betrieb der Anlage unterbrochen. Es liegen die nebenstehenden Unterbrechungszeiten des örtlichen Netzbetreibers zu Grunde. Ändert der örtliche Netzbetreiber diese oder die Tarifzeiten, so ändern sich die Zeiten für diesen Tarif entsprechend.
Für die Lieferung von elektrischer Energie und die erforderlichen Netzdienstleistungen zahlt der Kunde den aus Arbeits- und Grundpreis bestehenden Preis nach nebenstehender Preisregelung.
Die nebenstehend genannten Preise gelten für die Versorgung in Niederspannung im Netzgebiet der Stadtwerke Stralsund Netze GmbH, Teilnetz Barth. Die Versorgung erfolgt auf Grundlage der "Allgemeinen Stromlieferbedingungen für Kunden in Niederspannung ohne Leistungsmessung" und der Ergänzenden Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
* Die ausgewiesenen Bruttopreise enthalten die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
** Der angegebene Grundpreis gilt für konventionelle Ein- und Zweitarifzähler. Für andere Zähler, insbesondere elektronische Zähler und moderne Messeinrichtungen verändert sich der Grundpreis um den Betrag, um den sich die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung verändern.
Angegeben ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannte Höhe von Steuern, Abgaben und Umlagen (Stand 15.01.2024). Nähere Informationen sind veröffentlicht auf der Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de
Die Entgelte fallen in der jeweils vom Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber für die Belieferung des Kunden dem Lieferanten in Rechnung gestellter Höhe an. Es sind die für die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Entgelte des Netzbetreibers angegeben (Stand 15.01.2024). Die jeweils aktuelle Höhe ist veröffentlicht auf der Internetseite des Netzbetreibers (www.stadtwerke-stralsund.de). Insbesondere das Entgelt für den Messstellenbetrieb kann sich während der Vertragslaufzeit ändern, wenn eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut wird.