Grundversorgung Strom
100 % ökologisch erzeugter Strom
Wahlmöglichkeit der Zahlungsabschlagstermine(zum 1. bzw. 15. eines jeden Monats)
Kündigungsfrist von zwei Wochen
Sie erhalten den Grundversorgungstarif automatisch, wenn Sie sich bei uns anmelden und brauchen daher keinen Vertrag abzuschließen.
Wechseln Sie jetzt in unseren günstigeren Sondertarif Vineta-Strom.
Preise
inkl. 19% MwSt.
ab 01.03.2024Grundpreis*/** | Arbeitspreis* | |
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141,44 EUR/Jahr
0 - 10.000 kWh |
40,30 ct/kWh
0 - 10.000 kWh | |
ab 01.01.2024Grundpreis*/** | Arbeitspreis* | |
141,44 EUR/Jahr
0 - 10.000 kWh |
38,88 ct/kWh
0 - 10.000 kWh |
Informationen zum Tarif
- Preisblatt Grundversorgung Strom (ab 01.01.2024) (PDF, 27 KB)
- Preisblatt Grundversorgung Strom (ab 01.03.2024) (PDF, 27 KB)
Hinweise
Die Versorgung erfolgt auf Grundlage der "Verordnung zum Erlass von Regelungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung im Energiebereich" (Stromgrundversorgungsverordnung – Strom GVV) vom 26. Oktober 2006 und der Ergänzenden Bedingungen in der jeweils gültigen Fassung.
Automatische Aufnahme in die Grundversorgung, solange Sie sich nicht für einen anderen Vertrag entscheiden.
Für die Lieferung von elektrischer Energie und die erforderlichen Netzdienstleistungen zahlt der Kunde den aus Arbeits- und Grundpreis bestehenden Preis nach nebenstehender Preisregelung.
Angegeben ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannte Höhe von Steuern, Abgaben und Umlagen (Stand 22.11.2023). Nähere Informationen sind veröffentlicht auf der Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de
Die Entgelte fallen in der jeweils vom Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber für die Belieferung des Kunden dem Lieferanten in Rechnung gestellter Höhe an. Es sind die für die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Entgelte des Netzbetreibers angegeben (Stand 22.11.2023). Die jeweils aktuelle Höhe ist veröffentlicht auf der Internetseite des Netzbetreibers (www.stadtwerke-stralsund.de). Insbesondere das Entgelt für den Messstellenbetrieb kann sich während der Vertragslaufzeit ändern, wenn eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut wird.
* Die ausgewiesenen Bruttopreise enthalten die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
** Der angegebene Grundpreis gilt für konventionelle Ein- und Zweitarifzähler. Für andere Zähler verändert sich der Grundpreis um den Betrag, um den sich die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung verändern.