Ersatzversorgung Strom
Preise
inkl. 19% MwSt.
ab 01.01.2024Grundpreis*/** | Arbeitspreis* | |
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22,61 EUR/Monat |
42,38 ct/kWh |
Informationen zum Tarif
- Preisblatt Ersatzversorgung Strom (ab 01.01.2024) (PDF, 27 KB)
Hinweise
Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie übergangsweise mit elektrischer Energie im Rahmen der sog. Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung in Niederspannung greift beispielsweise, wenn ein Lieferantenwechsel scheitert oder der bisherige Lieferant die Belieferung einstellt. Die Ersatzversorgung endet, sobald Sie einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, spätestens aber drei Monate nach deren Beginn.
Die Bruttopreise enthalten alle gesetzlichen Steuern, Abgaben und Umlagen und die vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Entgelte.
Für die Lieferung von elektrischer Energie und die erforderlichen Netzdienstleistungen zahlt der Kunde den aus Arbeits- und Grundpreis bestehenden Preis nach nebenstehender Preisregelung.
Angegeben ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannte Höhe von Steuern, Abgaben und Umlagen (Stand 15.01.2024). Nähere Informationen sind veröffentlicht auf der Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de
Die Entgelte fallen in der jeweils vom Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber für die Belieferung des Kunden dem Lieferanten in Rechnung gestellter Höhe an. Es sind die für die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Entgelte des Netzbetreibers angegeben (Stand 15.01.2024). Die jeweils aktuelle Höhe ist veröffentlicht auf der Internetseite des Netzbetreibers (www.stadtwerke-stralsund.de). Insbesondere das Entgelt für den Messstellenbetrieb kann sich während der Vertragslaufzeit ändern, wenn eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem eingebaut wird.
* Die ausgewiesenen Bruttopreise enthalten die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %.
** Der angegebene Grundpreis gilt für konventionelle Ein- und Zweitarifzähler. Für andere Zähler verändert sich der Grundpreis um den Betrag, um den sich die Entgelte für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung verändern.