Wie werde ich bei Preisanpassungen informiert?
Wir sind gesetzlich verpflichtet, alle Kunden schriftlich über Preisänderungen zu informieren. Das heißt, im Falle einer Preisänderung informieren wir alle unsere Kunden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten der Preisänderung schriftlich per Post über die neuen Preise, die Höhe und die finanziellen Auswirkungen der Preisänderungen. Zudem verweisen wir auf Ihre gesetzlichen Rechte im Falle einer Preisänderung. Die neuen Preise finden Sie dann auch auf unserer Internetseite. Änderungen der Grundversorgungstarife werden zusätzlich in der örtlichen Presse veröffentlicht.