Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen?
Ja. Sind Sie mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, haben Sie das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung – nicht jedoch nach diesem Zeitpunkt – in Textform zu kündigen. Hierauf werden Sie von uns in der Mitteilung gesondert hingewiesen.