Erdgas Ersatzvorsorgung

Ersatzversorgungstarif für Haushaltskunden und sonstige Letztverbraucher (SLP) i.S.v. § 3 EnWG im Stadtgebiet Barth (Netzbetreiber SWS Netze GmbH).

Preise

inkl. 19% MwSt.

ab 01.01.2025
Grundpreis*/**
Arbeitspreis*
84,49 EUR/Jahr 0 - 1.000 KWh/Jahr
113,05 EUR/Jahr 1.001 - 4.000 KWh/Jahr
129,71 EUR/Jahr 4.001 - 50.000 KWh/Jahr
273,70 EUR/Jahr 50.001 - 300.000 KWh/Jahr
541,45 EUR/Jahr 300.001 - 1.500.000 KWh/Jahr
 
18,95 ct/kWh 0 - 1.000 KWh/Jahr
16,09 ct/kWh 1.001 - 4.000 KWh/Jahr
15,68 ct/kWh 4.001 - 50.000 KWh/Jahr
21,25 ct/kWh 300.001 - 1.500.000 KWh/Jahr
ab 01.04.2024
Grundpreis*/**
Arbeitspreis*
19,04 EUR/Monat 0 - 1.000 KWh/Jahr
22,61 EUR/Monat 1.001 - 4.000 KWh/Jahr
24,99 EUR/Monat 4.001 - 50.000 KWh/Jahr
35,70 EUR/Monat 50.001 - 300.000 KWh/Jahr
46,41 EUR/Monat 300.001 - 1.500.000 KWh/Jahr
 
20,50 ct/kWh 0 - 1.000 KWh/Jahr
17,64 ct/kWh 1.001 - 4.000 KWh/Jahr
17,22 ct/kWh 4.001 - 50.000 KWh/Jahr
16,93 ct/kWh 50.001 - 300.000 KWh/Jahr
22,80 ct/kWh 300.001 - 1.500.000 KWh/Jahr
ab 01.01.2024
Grundpreis*/**
Arbeitspreis*
 
15,39 ct/kWh 50.001 - 300.000 KWh/Jahr

 

 

Hinweise

Gemäß §38 EnWG i.V.m. §3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV) in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie übergangsweise mit Gas im Rahmen der sog. Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung in Niederdruck greift beispielsweise, wenn sie keinen Gaslieferungsvertrag mit einem Energieversorger geschlossen haben. Die Ersatzversorgung endet, sobald Sie einen Gaslieferungsvertrag abgeschlossen haben, spätestens aber drei Monate nach deren Beginn.

Für die Lieferung von Erdgas und die erforderlichen Netzdienstleistungen zahlt der Kunde den aus Arbeits- und Grundpreis bestehenden Preis nach nebenstehender Preisregelung.

* Der Bruttopreis enthält den reguläre Steuersatz von 19 %.
** Der angegebene Grundpreis gilt für die Zählergöße G 2,5 bis G 6. Für andere Zähler verändert sich der Grundpreis um den Betrag, um den sich die Entgelte für Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen des Netz- bzw. Messstellenbetreibers verändern.

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