Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält Informationen über die Zugänglichkeit der unserer Internetseite bzw. Webanwendung. Weiterhin werden Ihnen Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von bestehenden Barrieren zur Verfügung gestellt.

Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V
    • Die zweite Ebene des oberen Menüs kann über die Tastatur nicht geöffnet werden.
    • Nicht alle Dokumente (z.B.: PDF) werden in einer barrierefreien Fassung angeboten.
    • Nicht alle Bilder, Grafiken, Karten, Icons und audiovisuelle Inhalte sind mit Alternativtexte versehen.
    • Überschriftenhierarchien werden teilweise nicht eingehalten.
    • Vereinzelte Formularelemente sind programmatisch nicht beschriftet.
    • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit keine oder unvollständige Volltext-Alternativen oder Untertitel zur Verfügung.
    • Die Kontraste von Texten und Bedienelementen sind teilweise nicht ausreichend.
    • Einige Tabellen sind inkorrekt ausgezeichnet.
    • Listen bestehen gelegentlich nur aus einen Eintrag oder sind nicht korrekt ausgezeichnet.
    • Es werden keine Informationen in deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt.
    • Der Onlinetarif-Rechner kann nicht mit der Tastatur bedient werden.
    • Einzelne nicht sichtbare Elemente können mit der Tastatur angesteuert werden.
    • Bei einzelnen Elementen ist nicht deutlich zu sehen, dass sie gerade den Tastaturfokus besitzen.
  • Unverhältnismäßige Belastung
    • Der Internetauftritt der Stadtwerke von einer Reihe von Redakteuren und Redakteurinnen erstellt und gepflegt. Redaktionelle Versäumnisse im Bereich der Barrierefreiheit können damit nicht gänzlich vermieden werden.

Wir arbeiten jedoch an der barrierefreien Umsetzung der hier aufgeführten Punkte.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.12.2025 erstellt.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Die Erklärung wurde zuletzt am 19.01.2026 überprüft

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten und Mängel in der Zugänglichkeit von Inhalten mitteilen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gern bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular. Dieses finden Sie auch, wenn Sie oben rechts über dem Hauptmenü den Button Kontakt anklicken.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist unser Kundenzentrum. Dieses können auch per Post, E-Mail oder telefonisch kontaktieren:

Kundenzentrum

Hölzern-Kreuz-Weg 11 18356 Barth

Servicetelefon: 038231 683-12
Fax: 038231 68333
E-Mail: service@stadtwerke-barth.de

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.

Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.

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Donnerstag8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
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